Krankenfahrten
Krankenfahrten in Haldensleben
Persönlich abgestimmte Fahrten zu planbaren medizinischen Terminen – mit klarer Vorbereitung und einem Fahrzeug passend zum Bedarf.
Jetzt anrufen: 03904 / 65528Für welche Termine eignen sich Krankenfahrten?
Krankenfahrten bringen Fahrgäste zu einer medizinischen Behandlung, wenn während der Fahrt keine medizinisch-fachliche Betreuung oder besondere Lagerung erforderlich ist. Typische Fahrtanlässe können sein:
- Termine in Arzt- und Facharztpraxen
- ambulante Behandlungen und Therapietermine
- vor- oder nachstationäre Termine im Krankenhaus
- Aufnahme- und Entlassungsfahrten
- wiederkehrende Behandlungstermine
Ob die gewünschte Fahrt möglich ist und welches Fahrzeug benötigt wird, klären wir vor der Bestätigung persönlich.
So läuft die erste Anfrage ab
Rufen Sie uns möglichst frühzeitig unter 03904 / 65528 an. Wir besprechen den Termin, die Abholung und alle Angaben, die für eine ruhige Fahrt wichtig sind. Anschließend bestätigen wir, ob und zu welcher Zeit die Fahrt eingeplant werden kann.
Diese Angaben helfen bei der Planung
- Name und erreichbare Telefonnummer
- Datum, Terminzeit und gewünschte Ankunftszeit
- vollständiger Abholort und Zieladresse
- Hin- und Rückfahrt oder einfache Strecke
- Treppen, lange Wege oder andere Besonderheiten am Abholort
- Rollator, faltbarer Rollstuhl, weitere Hilfsmittel oder Gepäck
- Begleitperson und zusätzlicher Platzbedarf
- ärztliche Verordnung und gegebenenfalls Genehmigung der Krankenkasse
Wiederkehrende Termine abstimmen
Neben einzelnen Terminen können auch regelmäßig wiederkehrende Fahrten angefragt werden. Teilen Sie uns bekannte Behandlungstage und Zeiten möglichst früh mit. Jede Fahrt wird einzeln geprüft und bestätigt; Änderungen oder Terminverschiebungen sollten so früh wie möglich telefonisch mitgeteilt werden.
Verordnung, Genehmigung und Kosten
Soll eine gesetzliche Krankenkasse die Fahrkosten übernehmen, ist grundsätzlich die medizinische Notwendigkeit entscheidend. Häufig wird eine ärztliche Verordnung benötigt; bei bestimmten ambulanten Fahrten muss zusätzlich vor der ersten Fahrt eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen. Es bestehen gesetzliche Ausnahmen, die nur anhand des persönlichen Falls beurteilt werden können.
Eine direkte Abrechnung kann möglich sein, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Abrechnungsvoraussetzungen vorliegen. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie nach Prüfung durch Krankenkasse und Fahrdienst.
Grenzen unserer Leistung
Fahrdienst Felske führt keine Rettungsfahrten und keine Beförderungen mit notwendiger medizinischer Betreuung oder fachgerechter Lagerung durch. In einem Notfall wählen Sie bitte den Notruf. Die Fahrt ist erst nach unserer persönlichen Bestätigung vereinbart.
Fahrt jetzt abstimmen
Halten Sie Termin, Adressen, Mobilitätshilfen und vorhandene Unterlagen bereit und rufen Sie uns unter 03904 / 65528 an.
Kontakt
Fahrt persönlich abstimmen
Für kurzfristige und planbare Fahrten ist der direkte Kontakt der verlässlichste Weg.